Am 1. Juli 2017 ist die Verordnung „Nachweis von elektrotechnischen Eigenschaften von Energieanlagen“ (kurz: NELEV) in Kraft getreten. Die NELEV legt fest, dass die Nachweisdokumente für den Netzanschluss von Erzeugungsanlagen mit einer Anschlussleistung ab derzeit 1 MW von akkreditierten Zertifizierungsstellen auszustellen sind.

Die NELEV ersetzt praktisch die SDLWindV, welche bis zum 30. Juni 2017 verbindlich anzuwenden war. Die SDLWindV war bislang für das Nachweisverfahren und die Vergütung ausschließlich von Windenergieanlagen maßgeblich. Die NELEV gilt, anders als die SDLWindV, für alle dezentralen Erzeugungsarten (z.B. Windenergie, PV, Verbrennungskraftmaschinen, Wasserkraft) und für Speicher.

Das Nachweisverfahren, auf welches die NELEV verweist, entspricht den derzeitigen allgemein anerkannten und angewandten Regeln der Technik gemäß FGW TR 8. Somit ändert sich das bisherige Nachweisverfahren mit dem Inkrafttreten der NELEV prinzipiell nicht (Einheitenzertifikat, Anlagenzertifikat, Konformitätserklärung). Eine explizite Nennung der NELEV auf den Zertifikaten ist nicht erforderlich.

Bei Nichteinhaltung der Nachweispflicht besteht für Anlagenbetreiber die Gefahr einer Sanktionierung. Der Netzbetreiber muss in diesem Fall die endgültige Betriebserlaubnis für die Erzeugungsanlage verweigern.

Bei Windenergieanlagen können weiterhin die Anforderungen der SDLWindV gelten soweit dies mit dem Netzbetreiber abgestimmt ist, sodass sich auch hier keine Änderungen ergeben müssen (siehe Handlungsempfehlung der BDEW vom 14. Juni 2017).

Bei Fragen zu dem neuen Nachweisverfahren kontaktieren Sie uns oder besuchen Sie einen unserer Workshops zum Thema Anlagenzertifizierung.