Nachrüstung von Bestandsanlagen

Ziel der Anpassung der SysStabV ist es, die Systemsicherheit durch eine Erweiterung des möglichen Frequenzbereichs von Bestands­anlagen zu erhöhen. Bei vielen Bestandsanlagen ist der Frequenz­schutz auf 49,5 Hz (untere Grenze) und 50,5 Hz (obere Grenze) eingestellt. Eine Nachrüstung der betroffenen Bestandsanlagen ist hier umgehend erforderlich.

Die Nachrüstung von Bestandsanlagen im Sinne der SysStabV gilt für Erzeugungsanlagen von Strom aus Erneuerbaren Energien und aus Kraft-Wärme-Kopplung. Hierbei handelt es sich insbesondere um Windenergieanlagen (WEA), Biomasse- und Kraft-Wärme-Kopplungs-(KWK) Anlagen sowie um kleine Wasserkraftwerke. Bestands­anlagen, die von der Nachrüstung betroffen sind, erfüllen in der Regel folgende Kriterien:

  1. Im Hoch- und Höchstspannungsnetz bei Inbetrieb­nahme vor dem 01.09.2004
  2. Im Mittelspannungsnetz bei Inbetrieb­nahme vor dem 01.01.2009
  3. Im Niederspannungsnetz bei Inbetrieb­nahme vor dem 01.07.2012

Ihr zuständiger Netzbetreiber wird Sie dazu anschreiben, sofern Ihre Erzeugungseinheiten von der Pflicht zur Nachrüstung gemäß SysStabV betroffen sind. Aktuelle Informationen erhalten Sie auch über unsere Home­page https://moe-service.com/anpassung-sysstabv. Dort können Sie sich auch für den Newsletter zum Thema SysStabV anmelden, um auf dem aktuellsten Stand zu bleiben.

Unsere Dienstleistung für Sie

M.O.E. hat die Anpassung der SysStabV begleitet und ist daher mit den Anforderungen und dem Bedarf an Nachrüstungen bestens vertraut. Darüber hinaus verfügt M.O.E. durch die mehr als tausendfache Prüfung der Altanlagenumrüstung seit 2009 über die erforderliche Erfahrung im entsprechenden Bereich der Umrüstung von Bestandsanlagen. Unser Service für Sie umfasst folgende Aspekte:

  • Übernahme der Kommunikation mit dem zuständigen Netzbetreiber sowie die Bearbeitung der notwendigen Formulare.
  • Übernahme der Kommunikation mit dem Hersteller, sofern dies gewünscht und möglich ist.
  • Begleiten der Umrüstung. Hierzu gehört die Kontrolle von Unterlagen, damit der Nachrüstprozess reibungslos und erfolgreich verläuft.
  • Erbringung und Bestätigung der erfolgten Nachrüstungsmaßname. Hierzu wird dem zuständigen Netzbetreiber eine Nachrüs­tung­s­bestätigung übersandt.
  • Auf Wunsch können wir auch ein Prüfprotokoll erstellen, dass Sie von der Pflicht entbindet, im Rahmen der Qualitätskontrolle Zugang zu Ihrer Anlage zu gewähren

Ihre Vorteile

Nutzen Sie unsere langjährigen Erfahrungen im Bereich der Netzintegration von Erneuerbaren Energien. Ihre Vorteile liegen auf der Hand:

  1. Verwaltungstechnisch reibungsloser Ablauf des gesamten Nachrüstprozesses gemäß SysStabV.
  2. Kein Aufbau kostenintensiven Know-hows für ein aus Ihrer Sicht singuläres Ereignis.

Über M.O.E.

Wir sind Ihre Zertifizierungs- und Inspektionsstelle im Bereich der Erneuerbaren Energien. Insbesondere sind wir im Bereich der Netzanbindung von Windenergie- und Photovoltaikanlagen sowie von Blockheiz­kraftwerken tätig. Die FGW-Richtlinien TR3, TR4 und TR8, Gesetze (EEG und EnWG), Rechtsverordnungen und die Netzanschluss­regeln werden von Mitarbeitern der M.O.E. GmbH seit über 20 Jahren begleitet.

Des Weiteren umfassen unsere Dienstleis­tungen:

  • Einheiten- und Komponentenzertifizierung
  • Anlagenzertifizierung und die dazugehörige EZA-Konformitätserklärung
  • Schutzprüfungen, sowohl an der Erzeugungs­einheit als auch am Netzverknüpfungspunkt (NVP)
  • Oberschwingungs­messungen am NVP
  • Inspektionen gemäß DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3 Prüfungen) am NVP
  • Wiederkehrende SDL Prüfungen

Wir freuen uns auf den Kontakt mit Ihnen

Ihr Inspektions- und Zertifizierungsteam
M.O.E. (Moeller Operating Engineering GmbH)
Tel.: + 49 4821 40 636 0
Fax.: +49 4821 40 636 40
Fraunhoferstraße 3
D-25524 Itzehoe