Prototypen sind erste Windenergieanlagen eines Typs, der wesentliche technische Weiterentwicklungen oder Neuerungen aufweist und alle weiteren Windenergieanlagen dieses Typs, die innerhalb von zwei Jahren nach der Inbetriebnahme der ersten Windenergieanlage dieses Typs in Betrieb genommen werden. Dass eine wesentliche technische Weiterentwicklung oder Neuerung vorliegt, muss durch einen Zertifizierungsstelle bestätigt werden. Die Prototypenregelung kann auch bei Nicht-Wind-Erzeugungseinheiten zur Anwendung kommen.